Eine Fußbodenheizung ist heute als Flächenheizung im Rahmen des energiesparenden Bauens und der Ausnutzung aller Energieressourcen als eine ideale Lösung anzusehen. Sie kann von Solaranlagen gespeist werden.
Gemäß DIN EN 1264 kann eine Fußbodenheizung in einer Temperatur von +29°C bis +35°C betrieben werden. Dies bedeutet, dass, wenn eine gewünschte Raumtemperatur von +20°C bis +22°C erreicht werden soll, an der Oberkante Estrich durchaus Temperaturen von +28°C/29°C vorhanden sind.
Verschiedene Parketthersteller haben hierauf reagiert und in ihren technischen Bedingungen ausgeschlossen, dass Temperaturen über 26°C unterhalb des Parketts vorhanden sein dürfen und somit eine Haftungsübernahme ausgeschlossen. Dies wird von einigen Parkettherstellern – nicht von allen - so praktiziert.
Daher ist es für den Nutzer wichtig, dass im Beratungsgespräch die Nutzungsbedingungen und das entsprechende Produkt-Datenblatt geprüft werden. Die Temperaturbedingungen müssten dann überprüft werden, da ansonsten keine Gewährleistung besteht.
Vorgenanntes ist auch insbesondere bei Bauträger-Verträgen abzuklären. Hier heißt es oft global „Fußbodenheizung mit wahlweise Parkett“. Hier ist im Vorfeld abzuklären, ob das gewählte Parkett oder vom Bauträger vorgegebene Parkett auch die zuzusichernden Eigenschaften des Herstellers hat und entsprechend geeignet ist.
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